Sind Sportwetten legal?

(kommerzieller Inhalt, 18+)

Der folgende Artikel ist Stand, 17.06.2015 und unter Umständen nicht mehr aktuell:

Dunkle Hinterzimmer, schummrigen Kneipen, Café King in Berlin, die Sapina-Brüder, Robert Hoyzer – Sportwetten kamen den Manipulationsskandal des Jahres 2005 ins Gerede, obwohl die Wettanbieter – beim Hoyzer-Skandal der staatliche Anbieter Oddset – die Geschädigten von Manipulationen der bewerteten Wettkämpfe sind. Heute sind Sportwetten omnipräsent, sowohl im stationären Vertrieb als auch im Internet.

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Kaum ein Bundesligaverein, der keinen Wettanbieter als Sponsor hat. Dennoch ist zu hören, dass Sportwetten illegales Glücksspiel seien. Machen sich Wettanbieter also sogar strafbar? Oder steckt hinter schlechtem Gerede über Wettanbieter etwas ganz anderes?

Grundsätzlich ja, sofern die Anbieter über eine gültige EU-Lizenz verfügen und im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs tätig sind. Der freie Dienstleistungsverkehr ist gegenüber dem deutschen Erlaubnisvorbehalt des § 4 GlüÄndStV (Glücksspieländerungsstaatsvertrag) höherrangig und verdrängt diesen Erlaubnisvorbehalt mit der Folge, dass Wettanbietern aus dem EU-Ausland das Fehlen einer deutschen Erlaubnis nicht vorgehalten werden darf.

Der freie Dienstleistungsverkehr wird durch Art. 56 AEUV gewährleistet. Diese an den Staat gerichtete Verbotsnorm berechtigt Dienstleistungserbringer mit Sitz im EU-Ausland dazu, ihre im Ursprungsland legale Dienstleistung auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten zu erbringen und verbietet Deutschland grundsätzlich jede Beschränkung. Zwar können staatliche Beschränkungen, bis hin zu einem staatlichen Monopol, das der denkbar schwerste Eingriff in den freien Dienstleistungsverkehr ist, ausnahmsweise durch zwingende Erfordernisse des Gemeinwohls legitimiert sein.

Die sehr hohen Hürden für die Legitimation des im deutschen Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Erlaubnisvorbehaltes für Sportwetten, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner umfangreichen Rechtsprechung seit dem Grundsatzurteilen Zenatti und Gambelli immer wieder vertieft konkretisiert hat, erfüllen die für das Recht der Sportwetten zuständigen Bundesländer indessen weder in ihrer werbenden und fiskalisch ausgerichteten Praxis noch in der Gesetzeslage.

Einem Wettanbieter aus dem EU-Ausland, der in seinem Ursprungsland legal tätig ist, darf mithin das Fehlen einer deutschen Erlaubnis nicht zum Nachteil gereichen, denn EU-Wettanbieter sind unter Verletzung des Unionsrechts nach wie vor von dem Erhalt einer deutschen Genehmigung (Erlaubnis oder auch Konzession) ausgeschlossen.

Erst jüngst haben die mit dem deutschen experimentellen Genehmigungsverfahren (Konzessionsverfahren) vertieft befassten Verwaltungsgerichte aus Wiesbaden (Beschlüsse vom 16. April 2015, 5 L 1448/14 Wi und 05. Mai 2015, 5 L 1453/14 WI) und Kassel (Beschluss vom 16. Oktober 2015, 8 B 1028/15) darüber hinausgehend bestätigt, dass es nach deutschem Verfassungsrecht ausgeschlossen ist, eine deutsche staatliche Genehmigung für Sportwetten zu bekommen.

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Ist eine deutsche Lizenz nötig?

Auch mit Blick auf das deutsche Verfassungsrecht kann deshalb das Fehlen einer deutschen Erlaubnis keinem Wettanbieter zum Vorwurf gemacht werden. Beide Gerichte haben unmissverständlich bestätigt, dass die Beteiligung des so genannten Glücksspielkollegiums am Konzessionsverfahren für Sportwetten nicht mit deutschem Verfassungsrecht zu vereinbaren ist.

Der an Sportwetten interessierte Bürger kann dementsprechend in den geschätzten 3.500 stationären Wettshops ebenso wie bei Online-Buchmachern Sportwetten nachfragen, wenn der Wettveranstalter seinen Sitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, insbesondere zum Beispiel in Malta oder England hat. Aufgrund einer Spezialregelung im EU-Vertrag zählt auch Gibraltar zu den EU-Mitgliedstaaten, in denen sich die Dienstleistungsfreiheit gegenüber entgegenstehendem nationalem Recht durchsetzt.

Bei bwin, tipico oder anderen Bookies zu wetten, ist also kein Vergehen. Stimmen, die private Wettanbieter in den Bereich der Illegalität rücken wollen, stammen meist aus dem Umfeld der deutschen staatlichen Anbieter, die das rechtswidrige staatliche Monopol mit unlauteren Mitteln verteidigen wollen.

Sind manche Wettarten illegal?

Derzeit wird vor einigen Gerichten darüber gestritten, ob und welche Wettformen legal aus dem EU-Ausland im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs angeboten werden können. Hintergrund ist eine schwer verständliche Regelung in § 21 GlüÄndStV. Danach können Wetten als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang oder auf Abschnitte von Sportereignissen erlaubt werden und in der Erlaubnis sind Art und Zuschnitt der Sportwetten im Einzelnen zu regeln.

In Abs. 4 S. 2 steht, dass Wetten während des laufenden Sportereignissen unzulässig seien, davon abweichend könnten aber Sportwetten auf das Endergebnis während des laufenden Sportereignisses zugelassen werden, während wiederum Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses ausgeschlossen seien.

Diese Regelung ist eigentlich keine Regelung, weil sie genau das Gegenteil, nämlich nur Verwirrung schafft und nicht klarstellt, was geregelt werden soll. Licht ins Dunkle bringt die Entstehungsgeschichte des § 21 GlüÄndStV. Die Bestimmung stammt weitestgehend noch aus 2006 und wurde von den Konstrukteuren des Glücksspielstaatsvertrags unter dem Eindruck der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Grundsatzentscheidung vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) in den Staatsvertrag aufgenommen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit die monopolistisch verstandene Gesetzeslage für verfassungswidrig erklärt und Vorgaben für den Fall gemacht, dass die Bundesländer in Zukunft an einem Wett-Monopol festhalten wollen. Wörtlich schrieb das Bundesverfassungsgericht „Will der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten.

Dabei ergeben sich materiellrechtliche und organisatorische Anforderungen. Zu den erforderlichen Regelungen gehören inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten sowie Vorgaben zur Beschränkung ihrer Vermarktung.“

Dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe sind die Erschaffer des Glücksspielstaatsvertrages mit § 21 gefolgt. Daher erscheint die Schlussfolgerung zwingend, dass sich die Bestimmung in § 21 GlüÄndStV allein an die staatlichen Monopolisten und allenfalls an diejenigen richtet, die in den Genuss einer deutschen Erlaubnis („Konzession“) kommen, um verfassungsrechtlich zu legitimieren, dass nur wenige eine deutsche Erlaubnis bekommen können, während alle anderen aufgrund des für sie unüberwindbaren Erlaubnisvorbehaltes in Deutschland überhaupt keine Sportwetten anbieten dürfen.

Diese Sichtweise hat auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht (das Bundesverwaltungsgericht) in mehreren Urteilen vom 24. November 2010 (BVerwG 8 C 13.09, 14.09 und 15.09) eingenommen und bestätigt, dass sich die Vermarktungsbeschränkungen des Staatsvertrages und die Bestimmungen über Art und Zuschnitt erlaubt der Sportwetten eben nicht an private Wettanbieter richten, sondern nur an die staatlichen Monopolträger, und zwar mit dem Ziel, deren Angebot auf die konsequente Bekämpfung von Suchtgefahren zu beschränken, um den Ausschluss der übrigen Anbieter zu legitimieren.

Gibt es eine Einschränkung für Livewetten?

Im Klartext: Wettanbieter aus dem EU-Ausland sind durch den freien Dienstleistungsverkehr legitimiert, ohne Beachtung des deutschen Konzessions- oder Erlaubnisvorbehaltes Sportwetten anzubieten, ohne die Beschränkungen von Art und Zuschnitt und der Vermarktung von Sportwetten einzuhalten, die letztlich zu ihrem eigenen Schutz vor einem staatlichen Monopol geschaffen wurden, das nicht konsequent auf die Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

Live-Wetten und Ereigniswetten dürften daher nicht durch Behörden und auch nicht durch Gerichte auf der Grundlage des GlüÄndStV beschränkt werden.

Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen sind auch Gegenstand eines laufenden Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-336/14 (Ince). Nähere Informationen mit einer Verlinkung zu dem Vorlagebeschluss selbst und den Stellungnahmen der Parteien finden sich unter http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/129672.html.

Im Übrigen gilt auch bezüglich der Beschränkungen von Art und Zuschnitt von Sportwetten das grundsätzliche an den Staat gerichtete Verbot des Artikels 56 AEUV. D.h. Deutschland müsste darlegen, woraus ein zwingendes Erfordernis hergeleitet wird, näher bestimmte Wettformen zu beschränken und wie sich dies angesichts omnipräsenten Spielbanken und Spielhallen in eine systematische und kohärente staatliche Glücksspielpolitik einfügen lassen soll.

Weiter müsse Deutschland nachweisen, dass hinter diesen Beschränkungen nicht in Wirklichkeit naheliegende und auch höchstrichterlich mehrfach bestätigte fiskalische Interessen der Bundesländer stehen. Angesichts der omnipräsenten Werbung der staatlichen Anbieter für Glücksspiele, Lotterien oder Sportwetten kann dieser Nachweis einer wirklich systematischen und kohärenten Glücksspielpolitik, bei der die Suchtbekämpfung im Vordergrund steht, nicht gelingen.

Auf eigene Spiele & Amateure wetten?

Sind mithin sämtliche Wettformen legal, dürfte es dennoch selbstverständlich sein, dass auch private Wettanbieter die Jugendschutzgesetze sowie alle allgemein geltenden öffentlich-rechtlichen Normen einhalten. Auch sollten private Wettveranstalter schon im eigenen Interesse Wetten von aktiven Sportlern nicht annehmen.

Im Fußball ist es laut DFB jedem deutschen Vertragsspieler (von Bundesliga bis Oberliga) verboten, auf Partien in seiner Liga zu wetten. Dies gilt ebenso für Schiedsrichter und Funktionäre. Einige Bookies offerieren Wetten auf den Amateur-Sport, wie Oberliga oder Junioren-Bundesliga, wobei die Wettmärkte dabei sehr gering sind (1X2, Doppelte Chance).

In Deutschland mehren sich allerdings die Stimmen, das Tippen auf Amateure wegen der Manipulationsgefahr zu verbieten. Tipico hat diese Wetten schon Anfang 2015 aus seinem Portfolio genommen. Wir von Wettmaxx.com sehen potentielle Gefahren von Spielmanipulationen ähnlich und berichten deshalb nicht über Amateur-Fußball.

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Haben Sportwetten einen schlechten Ruf?

Wenn Sportwetten ins Gerede kommen und von Illegalität gesprochen wird, liegt dies meist an mangelhafter Aufklärung über die rechtlichen und geschichtlichen Hintergründe. Sportwetten auf der Pferderennbahn und an buchstäblich jeder Ecke in Lotto-Annahmestellen in der Form des Toto und zeitweilig auch des Rennquintetts gibt es allerdings seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Zumeist stand hinter Sportwetten allerdings der Deutsche Lotto und Totoblock der Bundesländer und damit der Staat mit seiner Gier nach Einnahmenmaximierung. Eingeführt haben die deutlich interessantere Sportwette zu festen Quoten dann einige private Buchmacher, die sich 1990 auf der Grundlage des noch vor der Wiedervereinigung geschaffenen liberalen Gewerberechts der DDR eine deutsche Erlaubnis geholt hatten (unter anderem betandwin e.K.).

Als die Popularität von Sportwetten zu festen Quoten in den 1990er Jahren stetig zunahm, gründete der Lottoblock 1999 die Sportwette Oddset, berief sich auf die Strafbarkeit des Glücksspiels ohne deutsche Erlaubnis, machte aus einer Sportwette ein Glücksspiel obwohl der Ausgang eines Sportereignisses nicht vom Zufall, sondern vom Training und vom menschlichen Können abhängt und aus § 284 StGB einen Erlaubnisvorbehalt.

Als dann 2006 das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit und inzident auch die Europarechtswidrigkeit des proklamierten Monopols bestätigte, wurde notgedrungen der monopolistische Glücksspielstaatsvertrag geschaffen und aus rein fiskalischen Interessen private Wettanbieter mit allen staatlichen Mitteln, auch mit dem Mittel der Diffamierung als illegal bekämpft, obwohl letztlich nur der staatliche Lotto und Totoblock illegal monopolistisch agiert.

Was tun Anbieter gegen Manipulationen?

Wenn die Vertreter des staatlichen Monopols dann auch noch die Gefahr von Manipulationen von Sportereignissen ins Feld führen, wird es geradezu grotesk. Sapina hatte zwar den Schiedsrichter Hoyzer bestochen, falsch zu pfeifen und Sapina Wetteinnahmen zu garantieren. Das Ganze fand aber nur im Rahmen der staatlichen Sportwette Oddset statt, denn alle privaten Anbieter hatten aufgrund ihrer funktionierenden Frühwarnsysteme Sapina vom Wetten bei Ihnen ausgeschlossen.

Nur der staatliche Anbieter Oddset verfügte über kein funktionierendes Frühwarnsystem, so dass Sapina dort weiterhin wetten konnte, sich aber im Rahmen seines Strafverfahrens vor den Gerichten über die schlechten Quoten bei den staatlichen Anbietern beschwerte.

Selbstverständlich versuchen seriöse Buchmacher wie bspw. Interwetten, Bet3000 oder 888sport alles, um zu verhindern, dass Sportereignisse, auf die sie Wetten zu festen Quoten anbieten, manipuliert werden könnten. Denn die Buchmacher und ihre ehrlichen Kunden sowie nicht zuletzt der Sport, ohne den es keine Sportwetten gäbe, sind die Geschädigten, nicht die Gewinner. Es wird daher von Seiten des Staates gerne verschwiegen, dass private Wettanbieter nicht nur im Bereich des Verbraucherschutzes Vorreiter sind, sondern auch bei der Vorbeugung von Manipulationen an Sportereignissen.

Warum will Deutschland sein staatliches Monopol schützen?

Negatives Gerede über Sportwetten hat daher aller Regel den Hintergrund, dass die Bundesländer ihr liebstes Kind “Lotto” sowie dessen Schwester “Oddset” gegen private Wettbewerber schützen wollen, damit die Einnahmen aus Wetten oder Glücksspielen in die Taschen des Lottoblocks und dessen Profiteure, mehr und mehr altgediente Politiker, wandern.

Schon gewusst?
Der deutsche Staat will mit dem Lotto-Monopol seine Einnahmen maximieren!

Nach außen werden Schlagworte wie Sucht-Bekämpfung und Verbraucherschutz angegeben, um die privaten Wettanbieter im Bereich der Sportwetten in eine Grauzone zu rücken, obwohl sie vollkommen legale Deutschland tätig sind. In Wahrheit aber will der Staat lediglich seine Einnahmen maximieren und die 16 Lotterieunternehmen der Bundesländer wollen ihre Pfründe sichern. Man verdient gut in einem staatlichen Lotterieunternehmen – nicht selten als ehemaliger Politiker, der sich jahrelang für das Monopol ausgesprochen hat.

Was ist die Schleswig-Holstein-Lizenz?

Schleswig-Holstein hatte sich schon immer dafür ausgesprochen, nicht an dem Wettmonopol festzuhalten, sondern einen europarechtskonformen Weg zu gehen. Nachdem der Glücksspielstaatsvertrag 2008 Ende 2011 auslief, hat Schleswig-Holstein auch diesen Weg konsequent bestritten und trotz eines anstehenden Regierungswechsels mehrere Lizenzen für Sportwetten sowohl im stationären als auch im Onlinebereich vergeben.

BuchmacherSH-Lizenz 
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Die Reichweite einer Genehmigung des Bundeslandes Schleswig Holstein ist umstritten und Gegenstand einiger gerichtlicher Verfahren. Selbstverständlich beansprucht eine Genehmigung aus Schleswig Holstein im Bundesland selbst Gültigkeit, auch wenn das Glücksspielgesetz, auf dessen Grundlage eine solche Genehmigung erteilt wurde, mittlerweile aufgehoben wurde und nur noch für die Erlaubnisinhaber fort gilt.

Umgekehrt ist es aber keine Voraussetzung, um in Schleswig Holstein legal Sportwetten oder Glückspiele anzubieten, dort auch eine Lizenz zu haben. Es genügt, dass sich ein Anbieter im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs bewegt. Allerdings kann man die schleswig-holsteinische Lizenz als Indikator für einen seriösen Wettveranstalter ansehen, da zum Erhalt wichtige Kriterien wie Bonität, Spielerschutz und Einsatz gegen Geldwäsche entscheidend waren.

Diesen Aspekt sollte man aber nicht überbewerten, denn auch Lizenzen im EU-Ausland sind an strenge Vorgaben gebunden und Wettveranstalter mit Sitz im EU Ausland werden sorgfältig durch die dortigen Behörden kontrolliert und überwacht.

Bessert sich das Image von Sportwetten?

Seit die staatlichen Stellen dulden, dass Wettveranstalter auch die großen Bundesligavereine sponsern und Werbung betreiben, dürfte sich das Image von Wettanbietern deutlich gebessert haben. Diese Duldung verdeutlicht nämlich, dass die Bundesländer eingesehen haben, dass ihr Vorgehen gegen private Wettanbieter unter Berufung auf ein staatliches Monopol europarechtswidrig und auch verfassungswidrig ist.

Hingegen haben das Chaos um das von Anfang an zum Scheitern verurteilte Konzessionsverfahren und das Festhalten der Bundesländer an dem Monopol die Glaubwürdigkeit der Bundesländer und der staatlichen Lotterieunternehmen auf einen Tiefpunkt gebracht. Dass 2015 auch ein großer Konzern wie die Deutsche Telekom mit tipp3 den Markt für Sportwetten betreten hat, obwohl die Telekom zum Großteil noch im Besitz des Bundes ist, verdeutlicht, hat Sportwetten sogar hoffähig gemacht und die Bundesländer der Lächerlichkeit preisgegeben werden.

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Der Autor
Hallo! Ich bin Christian und Redakteur bei Wettmaxx. Als großer Fußball-Fan habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht und darüber auch meine Begeisterung für Sportwetten entfacht. Ich freue mich, mein Wissen mit Euch zu teilen. Viel Spaß und viel Erfolg bei Eurer nächsten Wette.
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